Vogel Immobilien Mannheim
Kompetenz seit 1993
AGB §




IHR ZUVERLÄSSIGER IMMOBILIENMAKLER SEIT 1993
Der Erfüllung unserer Makleraufträge
widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteiischer Wahrnehmung den Interessen unserer
Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff. des BGB, der allgemein
anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gepflogenheiten unter Einhaltung der Standesregeln
unseres Berufstandes. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/ und die Vermittlung
von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere
Nachweis-
Bei An-
Die Maklerprovision
einschließlich der heutigen Mehrwertsteuer ist vom Mieter/Pächter zu zahlen:
Bei
Miet-
Die in den §§
1 und 2 genannten Provisionssätze enthalten die heute gesetzliche Mehrwertsteuer.
Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt der Steuersatz als vereinbart,
der zu Zeitpunkt unserer Provisionsrechnung gültig ist.
§ 4
Die Maklerprovision ist
verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag
zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist fällig und zahlbar
innerhalb 7 Tagen nach Vertragsabschluss.
Der Provisionsanspruch bleibt auch dann
bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer abzulösenden Bedingung
erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos
oder nicht erfüllt wird.
Sofern aufgrund unseres Nachweise-
Die
Weitergabe der Angebotsdaten an Dritte ist nicht zulässig und macht sie in voller
Höhe (Käufer/Mieter-
Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch
berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen
Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte Erfolg nicht wesentlich von
unserem Angebotsinhalt abweicht.
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil
entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
§ 6
Wir haben einen Anspruch auf Maklerprovision,
wenn an Stelle des von uns angebotenen Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande kommt,
dass in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des bezweckten Geschäftes tritt,
z.B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung eines
Vorkaufsrechtes.
§ 7
Abweichungen von unseren „ Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind
nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so wird die hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt
An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen.
Sollte Ihnen unser Verkaufs-
Die im Angebot enthaltenen Angaben stammen vom Eigentümer und
dienen einer ersten Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine
Haftung übernommen. Eventuelle Zusicherungen und Eigenschaften des Kaufobjektes erfordern
der Schriftform und müssen im notariellen Kaufvertrag festgelegt sein. Ein Zwischenverkauf
bleibt vorbehalten.
§ 9
Gerichtsstand ist Mannheim

Wolfgang Vogel Immobilien
Inhaber: Wolfgang Vogel
E3,16 in 68159 Mannheim
Telefon 0621 -
Telefax 0621 -